Was ist ein Wortprotokoll?
Ein Wortprotokoll hält eine Verhandlung, Vernehmung oder Sitzung im genauen Wortlaut fest. Es unterscheidet sich von zwei anderen gängigen Formen:
- Inhaltsprotokoll: fasst zusammen, was gesagt wurde, in eigenen Worten und meist in indirekter Rede.
- Ergebnisprotokoll: hält nur Beschlüsse, Anträge und Ergebnisse fest, nicht den Weg dorthin.
- Wortprotokoll: gibt jede Äußerung im Wortlaut wieder, mit Angabe, wer spricht.
Wortprotokolle sind aufwendig. Sie lohnen sich, wenn es später auf die genaue Formulierung ankommt: bei einer Zeugenaussage, einem Geständnis, einem Widerspruch zwischen zwei Aussagen.
Wortprotokoll in der StPO
Im Strafverfahren ist das Protokoll der Hauptverhandlung in der Regel kein Wortprotokoll. Nach § 273 Abs. 1 StPO gibt es Gang und Ergebnisse der Hauptverhandlung im Wesentlichen wieder; vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht werden nach § 273 Abs. 2 StPO die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen aufgenommen.
Kommt es auf den Wortlaut einer Aussage oder Äußerung an, ordnet der Vorsitzende nach § 273 Abs. 3 StPO die vollständige Protokollierung und Verlesung an, von Amts wegen oder auf Antrag. Lehnt er ab, entscheidet auf Antrag das Gericht. In der Praxis wird davon nach verbreiteter Einschätzung selten Gebrauch gemacht.
Für richterliche Untersuchungshandlungen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa die richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren, erlaubt § 168a Abs. 2 StPO ausdrücklich ein Wortprotokoll oder ein Inhaltsprotokoll, während oder nach der Verhandlung. Wird das Protokoll nachträglich durch wörtliche Übertragung einer Aufzeichnung erstellt, bestätigt nach § 168a Abs. 5 StPO die Person, die übertragen oder die Übertragung geprüft hat, mit ihrem Namen die Richtigkeit.
Die Vernehmung von Beschuldigten kann nach § 136 Abs. 4 StPO in Bild und Ton aufgezeichnet werden; bei vorsätzlichen Tötungsdelikten und bei besonders schutzbedürftigen Beschuldigten ist sie unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben.
Protokoll und Tonaufnahme im Zivilprozess (ZPO)
Im Zivilprozess nimmt das Protokoll nach § 160 ZPO die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung auf, darunter Anträge, Vergleiche und die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien. Die Beteiligten können beantragen, bestimmte Äußerungen aufzunehmen; das Gericht kann davon absehen, wenn es auf sie nicht ankommt.
Nach § 160a ZPO kann der Inhalt des Protokolls vorläufig aufgezeichnet werden, auch als Tonaufnahme. Wurden Zeugenaussagen in Ton aufgezeichnet, genügt zunächst ein Vermerk im Protokoll; der Inhalt wird nachgetragen, wenn eine Partei es beantragt oder das Rechtsmittelgericht es anfordert. Die vorläufigen Aufzeichnungen werden später nach den Fristen des § 160a Abs. 4 ZPO gelöscht.
Tonaufnahme der Gerichtsverhandlung: was erlaubt ist
Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung zur öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung sind nach § 169 Abs. 1 GVG unzulässig. Ausnahmen gibt es für Aufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung; diese Aufnahmen kommen nicht zu den Akten.
Außerhalb des Gerichtssaals gilt: Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne Befugnis aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Nehmen Sie eine Vernehmung, Befragung oder Besprechung daher nur mit Einwilligung der Beteiligten auf.
Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln zu Protokoll und Aufzeichnung. Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der amtliche Gesetzestext.
So erstellen Sie ein Wortprotokoll aus einer Aufnahme
Ob Vernehmungsprotokoll, Zeugeninterview der Kanzlei oder Mitschnitt einer Sitzung: Ein gutes Wortprotokoll entsteht in denselben Schritten.
- Legen Sie fest, wie wörtlich Sie arbeiten: mit Füllwörtern, Abbrüchen und Pausen oder behutsam geglättet. Notieren Sie die Regel im Kopf des Protokolls.
- Übertragen Sie die Aufnahme vollständig, mit einer Zeile pro Redebeitrag und dem Namen oder der Funktion der sprechenden Person.
- Kennzeichnen Sie unverständliche Stellen ausdrücklich, statt zu raten, und setzen Sie Zeitstempel, damit jede Stelle nachhörbar bleibt.
- Hören Sie das gesamte Protokoll gegen die Aufnahme ab, am besten durch eine zweite Person.
- Setzen Sie Seiten- und Zeilennummern, damit sich Schriftsätze und Vermerke eindeutig auf eine Stelle beziehen können.
- Lassen Sie die prüfende Person mit Namen bestätigen, dass die Übertragung der Aufnahme entspricht.
Wie Scriven beim Wortprotokoll hilft
Scriven erstellt einen ersten Entwurf mit Sprechern und Zeitstempeln. Eine Person in Ihrem Team prüft ihn am Audio und unterschreibt.
- Jedes Wort ist mit der Aufnahme verknüpft: Ein Klick auf die Zeile spielt sie ab.
- Unsichere Wörter sind markiert, damit Sie zuerst dort nachhören.
- Sprecher umbenennen oder neu zuweisen, Redebeiträge trennen und verbinden, alles per Tastatur: Leertaste, J und L, 1–9, ⌘↵, ⌘B, ⌘M.
- Jede Korrektur trägt den Namen der prüfenden Person. Am Ende bestätigt sie, jeden Abschnitt geprüft zu haben, und die Fassung wird gesperrt.
- Export als PDF oder Word im gerichtsüblichen Layout, mit Seiten- und Zeilennummern und Zeitstempeln.
Das Ergebnis ist ein Arbeitstranskript für Ihre Akte, Ihre Schriftsätze und Ihre Vorbereitung. Es ist nie das Protokoll des Gerichts; das amtliche Protokoll erstellt das Gericht.
Vertrauliche Aufnahmen bleiben unter Ihrer Kontrolle
Vernehmungen und Mandantengespräche gehören nicht auf fremde Rechner. Die Desktop-App für Windows, macOS und Linux transkribiert und unterscheidet Sprecher vollständig offline, ohne Upload. In der Cloud wählen Sie die Region EU (Deutschland), USA, Singapur oder Japan; Aufnahme und Transkript bleiben in dieser Region, und die App zeigt sie auf jedem Bildschirm.
Vor der Weitergabe an Dritte anonymisieren Sie Namen und Details direkt im Editor.
Fragen zum Wortprotokoll
Was ist der Unterschied zwischen Wortprotokoll und Inhaltsprotokoll?
Das Wortprotokoll gibt den genauen Wortlaut wieder, das Inhaltsprotokoll fasst zusammen. § 168a Abs. 2 StPO nennt beide Formen ausdrücklich.
Gibt es in der Hauptverhandlung ein Wortprotokoll?
In der Regel nicht. Das Protokoll gibt den Gang der Verhandlung im Wesentlichen wieder. Kommt es auf den Wortlaut an, kann nach § 273 Abs. 3 StPO die vollständige Protokollierung angeordnet oder beantragt werden.
Darf ich eine Gerichtsverhandlung aufnehmen?
Aufnahmen zur Veröffentlichung sind nach § 169 GVG unzulässig, und das Gericht entscheidet über Aufnahmen im Saal. Fragen Sie im Zweifel vorab das Gericht. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ist ein Scriven-Transkript ein amtliches Protokoll?
Nein. Es ist ein Arbeitstranskript, das eine Person in Ihrem Team prüft und unterschreibt. Das amtliche Protokoll erstellt das Gericht.
Wie lange dauert ein Wortprotokoll von Hand?
Meist ein Vielfaches der Aufnahmedauer, je nach Tonqualität und Zahl der Sprecher. Mit einem Entwurf prüfen Sie nur noch am Audio, statt jedes Wort zu tippen.
Kann ich ein Vernehmungsprotokoll mit Zeilennummern exportieren?
Ja. Der Export als PDF oder Word setzt Seiten- und Zeilennummern und Zeitstempel. Dafür brauchen Sie ein kostenloses Konto.
Verlässt die Aufnahme meinen Rechner?
Nicht in der Desktop-App: Sie transkribiert offline. In der Cloud bleibt die Aufnahme in der Region, die Sie wählen.